ALLE auf dieser Seite veröffentlichten Werke, Arbeiten, Texte, Bilder sowie Teile derer, sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung, Verbreitung, Weiterleitung oder Ableitung zu ­Gestaltungs- oder anderen Zwecken, ist ohne ­ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von SIBYLLE FREHNER GRAFIK DESIGN untersagt.

AGB | Datenschutz

Impressum

Inhaberin
Sibylle Frehner
Leonhard-Ragaz-Weg 12
8055 Zürich
sibylle@sibyllefrehner.ch
+41 79 945 61 43

UID: CHE-331.229.669

Konzept, Design, Text
Sibylle Frehner

Programmierung
Kellenberger Interactive

Portrait
Stefan Frehner 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mai 2021

 

Allgemeines

1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen AuftraggeberIn und SIBYLLE FREHNER GRAFIK ­DESIGN, nachfolgend SFGD genannt. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Grundsätze

3. Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung zur Bedarfsabklärung oder zum Zweck des Kennenlernens ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich.

4. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich (per Mail oder Brief) erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

5. Leistungen SFGD, Leistungen Dritter
Innerhalb eines Auftrags erbringt SFGD diverse Leistungen gestalterischer, konzeptioneller, beratender, organisatorischer und administrativer Art. Dies sind Auftragsvorbereitung, Recherchen, Auftragsorganisation und -planung, Beratung, Konzeption, Entwurf, Naming / Wording, Detailgestaltung, Druckvorstufe, Produktionsüberwachung etc.

Von Dritten erbachte Leistungen – wie zum Beispiel aus den Bereichen Text, Fotografie, Illustration, Programmierung oder Druck – werden von den Leistungserbringern direkt dem/der AuftrageberIn und nicht SFGD in Rechnung gestellt. Der/Die Rechnungsstellende händigt SFGD zur Überprüfung und Kontrolle jeweils eine Kopie der Rechnung aus.

6. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
SFGD verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst auszuführen. SFGD verpflichtet sich des weiteren, durch das Auftragsverhältnis erlangte Kundendaten und vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und sie nicht unaufgefordert an Dritte weiterzugeben.

SFGD darf den/die AuftraggeberIn in ihrer Kundenliste aufführen. Ebenso darf sie ihre Arbeit als Leistungsausweis zeigen, sofern diese keine sensiblen Informationen enthält. Der Ausschluss bedarf der Absprache.

7. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von SFGD geschaffenen Werken (auch Konzepte, Entwürfe, Skizzen usw.) sowie auch Teile derer, gehören SFGD. Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992, kann sie über diese Rechte verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der/die AuftraggeberIn ohne Einverständnis von SFGD nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken vorzunehmen. Dies gilt auch für einzelne Details.

8. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Von SFGD geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile derer, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Das Nutzungsrecht für den innerhalb des Auftrags definierten Verwendungszweck geht grundsätzlich erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den/die AuftraggeberIn über. Das Nutzungsrecht von nicht verwendeten Entwürfen verbleibt bei SFGD.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den/die AuftraggeberIn auf die einmalige Verwendung der von SFGD geschaffenen Werke. Für jegliche ausserhalb des Auftrags liegende Nutzung ist die Erlaubnis von SFGD einzuholen, sowie diese Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen. Jedoch kann über eine Nutzung ausserhalb des Auftragsszwecks neu verhandelt werden.

Sofern nicht anderslautend vereinbart, sind für Corporate Design-Massnahmen, spezielle Systemlösungen, typografische oder layoutmässige Gestaltungssysteme oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Anwendungen genutzt werden können, grundsätzlich Honorarzuschläge geschuldet, deren Höhe individuell zu vereinbaren ist. SFGD nimmt hierbei Rücksicht auf die Verhältnismässigkeit hinsichtlich der Betriebsgrösse, des Auftragsumfangs, der geografischen Verbreitung sowie der Dauer der Zusammenarbeitsverhältnisses (Kundentreue).

9. Herausgabe von Original-Druckvorlagen, Roh- oder Produktionsdaten
Originalvorlagen und Produktionsdaten (Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen etc.) gehören grundsätzlich SFGD und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung für den Auftrag zu ermöglichen. Siehe auch Punkt 8 der Bestimmungen (Nutzungsrechte, Nutzungsumfang).

10. Rechte Dritter
Bei in Auftrag gegebenen Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann SFGD ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des/der AuftraggeberIn davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt.

Von SFGD entworfene Gestaltungen werden von SFGD nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der/die AufraggeberIn SFGD in jeder Hinsicht schadlos. Eine allfällige Überprüfung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist grundsätzlich dem/der AufraggeberIn überlassen.

11. Gut zum Druck
Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet, die ihm/ihr vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und allfällige Korrekturangaben zu machen. Die Unterzeichnung des Gut zum Druck erfolgt durch den/die AuftraggeberIn.

12. Haftungsbeschränkung
SFGD übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern.

13. Belegexemplare
SFGD steht das Recht zu, Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen. Nach Auftragsabschluss sind ihr einige Exemplare zu überlassen.

14. Aufbewahrung von Unterlagen
SFGD ist verpflichtet, Auftragsunterlagen (Dateien usw.) für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Darüber hinaus ist Sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des/der AuftraggeberIn von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können die benötigten Speichermedien anteilmässig verrechnet werden.

15. Richtofferte, Honorarabrechnung
Die Richtofferte bildet die Basis der Honorarabrechnung. Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben, durch Autorkorrekturen (weitere nicht im vornherein vereinbarte Gestaltungsversionen oder -anpassungen sowie von SFGD unverschuldete Korrekturen) wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Ein allfälliges Zusatzhonorar betreffend der Bestimmungen unter Punkt 8 (Nutzungsrechte, Nutzungsumfang) wird in der Rechnung ebenfalls separat ausgewiesen.

Leistungen Dritter werden von diesen direkt dem/der AuftraggeberIn verrechnet (siehe auch Punkt 5. Leistungen SFGD, Leistungen Dritter).

16. Auftragsreduktion oder -annullierung
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat SFGD Anrecht auf Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit sowie der Verrechnung allfälliger Vorleistungen Dritter. SFGD hat das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei SFGD.

17. Zahlungsbedingungen
SFGD stellt nach Beendigung des Auftrags Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Anderslautende Zahlungsbedingungen können schriftlich vereinbart werden. Bei grossem Zeitaufwand oder Zeitspannen hat SFGD Anspruch auf Akontozahlungen.

Rechtliches

18. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen AuftraggeberIn und SFGD unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von SFGD nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394ff. über den einfachen Auftrag.

19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich.

 

     AGB (PDF)

 

 up